Essay über Hyperlinks:
Mythos und Legenden, und die Wahrheit über Belangbarkeit

Was ist das mit diesem Hinweis: "Ich bin für die Inhalte anderer Webseiten nicht verantwortlich?" Oder die Haftungsausschlüße, die man mittlerweile sogar kopieren oder zu denen man verlinken kann? 

Das ist nach allem, was ich zum Thema gelesen habe, nicht wichtig. Und sogar kontraproduktiv! Da man auf diese Weise bereits indirekt andeutet, dass ein gegebener Inhalt vielleicht nicht zweifelsfrei in Ordnung ist.

Wahr ist allein, dass man belangt werden kann, unabhängig von Haftungsausschlüßen, insofern es einen Grund gibt!

Die Angst vor dem Link

Man hat es mit der Angst zu tun bekommen. Die Unsicherheit grassiert, wenn man sich die zahlreichen Disclaimer anschaut. Auch ich habe zwei Jahre lang in meinem Impressum einen Hinweis formuliert bezüglich den externen Links.
Mittlerweile bin ich innerhalb des Impressums zu einer Phase der "Link-Krankheit" gekommen, wo ich nur noch mitteile, wie ich mit Links zu anderen Seiten einen informativen Nutzen verbinde. 

Ich würde auch diesen Hinweis gerne entfernen wollen; aber wenn ich mir dann einige Gerichtsurteile anschaue, die nicht gerade eine klare Linie aufweisen, komme ich einfach zu dieser minimalen Anforderung, die als Absicherung dient, und vielleicht als gutes Gewissen. Da diese Absicherung ehrlich ist, habe ich mir da nichts vorzuwerfen. 

Wenn man die Urteile unvoreingenommen studiert, kann man sich zunehmend darüber im Klaren werden: dass massgeblich entscheidend wird, was man selbst konkret tut und auf seinen eigenen Seiten aussagt, also welchen Kontext man selbst entwirft, sobald man einen Link zu einer anderen Seite setzt. So kann man sich auch erst Rechtschaffenheit zulegen.

Man ist im weissen Licht und unbehelligt, wenn man im juristischen Sinne nichts Ungesetzliches tut, und keinen zweifelhaften Kontext erzeugt, wo also etwas Bestimmtes eklatant werden könnte. Oder solange man nicht solche Seiten verlinkt, auf denen juristisch gesehen offensichtlich strafbare Handlungen begangen werden, von denen man auch weiss. Dazu zählen auch aus urheberrechtlicher Sicht gesehen bedenkliche Seiten: vor allem wo Musik zum Download angeboten wird, die nicht von dem Webseitenbetreiber selbst stammt, sollte man genau hinschauen.

Oder indem man keine Grenzbereiche der Schleichwerbung eingeht oder zu solchen Seiten verlinkt. Oder was ist mit dem Markenrecht? Zum Beispiel ist es so, dass es einige Unternehmer gibt, die Wert auf die Unversehrtheit ihres Markennamens legen. 

Da hat vielleicht jemand den Markenamen Uztara-okalama, und ein anderer Wutzaba-kalabah -  und weil das so ähnlich klingt, kann der länger bestehende Unternehmer den anderen verklagen. Es ist rechter Schwachsinn, wenn man mich persönlich fragt, aber so lange die Gesetzsprechung da mitspielt, kommt es also vor.

Darüberhinaus zählt, wie bereits erwähnt, der Kontext. Linkt man zu einer Seite, auf denen offensichtlich Informationen angeboten werden, und legt es der eigene Kontext allein auf diese Information an, sollte es wohl ziemlich risikolos sein.

Was ich bedauerlich finde, wäre, wenn man jeden Webseitenbetreiber erst noch fragen muss, ob man seine Seite verlinken darf. Anders ist es, wenn man mir mitteilt, dass meine Seite verlinkt ist - aber auch diese Information halte ich nicht für notwendig.
Sie ist eine Option oder Geste, oder freundschaftliche Mitteilung, aber keine ethische, moralische oder gesetzliche Notwendigkeit. Jedenfalls kann ich mir keinen Reim daraus machen, insofern ich das Wesen des Internets betrachte.

Ich halte das freiwillige und willkürliche Setzen von Links innerhalb des Internets für eine Selbstverständlichkeit.

Deswegen frage ich prinzipiell nicht, wenn ich einen Link setze. Weil ich es für selbstverständlich halte, dass dieses Setzen eines Links an sich einerseits neutral ist, und zwar in dem Sinne, wenn es drauf ankommt, auf den Kontext nämlich, den man auf seinen eigenen Seiten entwirft, und andererseits weil ich mir denken kann, dass man allgemein einen Grund hat, sich über einen Link zu freuen, weil es andere Seiten aufwertet. Diese Aufwertung ist aber keine intentionale, als würde man "dem Inhalt" zustimmen. Die Aufwertung geschieht zunächst nur durch den technischen Link. 

Es sei denn, ich werte den Inhalt anderer Seiten durch meinen Kontext entschieden und eindeutig auf oder ab!

Das abwerten kommt nicht in Frage, denn warum sollte ich dann einen Link setzen, wenn die entsprechende Seite nicht weiterführende Informationen anbietet, die mir genehm sind und freilich auch keine gesetzwidrige Inhalte bieten? 

Allein das aber wird von den Gerichten anscheinend leicht verwechselt mit dem Umstand, sich die Inhalte anderer Seiten schon zu eigen zu machen, wenn man verlinkt - dann kommt nur noch ein zweifelhafter eigener Kontext hinzu und schon haben wir den Salat.

Was mache ich denn nichts anderes, als mich in die Lage des Lesers zu begeben? Ich komme mit jedem Link weg vom Subjektiven zum Objektiven. Wenn ich entsprechende Informationen mir zu eigen mache, schreibe ich sie auch auf meinen Seiten. Was ich als Linksetzer tue, ist es, dem Leser und Nutzer Wege zu zeigen, die aber nun nicht unbedingt meine eigenen von mir befürworteten Wege bedeuten müssen. Dass man eine Seite als informativ einschätzt, heisst noch nicht, dass man es genau so machen würde oder schreiben würde, wie auf dieser externen Seite. Und ich kann sehr wohl auch zu Seiten verlinken, die zu einem gegebenen Sachverhalt etwas beisteuern, während ich selbst über die Sache aber anders denke und schreibe!

Am sichersten ist es wohl, themenbezogene Links zu setzen. Schreibe ich über Webdesign, gehe ich davon aus, dass andere Webdesigner sich über meinen Link freuen, und der Leser findet einen Weg zu diesen.

Schreibe ich über Mythologie, ebenso, und wenn ich zu einem gewissen Thema was schreibe, bieten die Links weiterführende Informationen bezüglich des Themas, aber nicht bezüglich meiner uneingeschränkten Übernahme dessen, was auf einer anderen Seite geschieht, gesagt oder an Kontext erzeugt wird.
Es anders zu sehen, widerspräche dem gesunden Menschenverstand und auch dem Wesen des Internets, so wie wir allgemein das Internet auch nutzen!

Also keine Angst vor den Link! Vielleicht gehört etwas Mut dazu, aber das muss man einfach klar stellen: ohne Links hat das Internet einfach keinen Sinn!

Siehe dazu auch: Freedom  for links

Der Unsinn von Haftungsausschlüßen

Wenn man juristisch gesehen sich irgendeines Vergehen schuldig macht, wird man sich durch irgendwelche Haftungsausschlüße nicht "rausreden" können.  

Irgendwann gab es da dieses Urteil vom LG Hamburg und seitdem existiert dieser Mythos, man müsse sich von den Inhalten anderer Webseiten distanzieren, sonst könne man für deren Inhalte verantwortlich gemacht werden. Das LG Hamburg hat ein Urteil gebildet zu einem Fall, wo jemand einen anderen beleidigt hat oder so ähnlich.
Dieser jemand hat dann auf diese Webseite verlinkt und den Eindruck entstehen lassen, dass man diese Beleidigungen (auf der anderen Webseite) teilt!

Das Urteil des LG Hamburg ist kein merkwürdiges Urteil. Da wurde einfach jemand beleidigt und das mit dem Urteil zusammenhängende Resümee taugt nicht zur Nachahmung; - dass man meint, man müsse sich distanzieren von den Inhalten anderer Webseiten, weil man sonst für deren Inhalte verantwortlich gemacht werdenn könnte.

Weil wenn ich einen entsprechenden Kontext entwerfe, dann kann ich noch so oft beschwören: "mit den Inhalten habe ich nichts zu tun" - ich kann auch nicht in eine Bank gehen und ein Schild tragen: "Dies ist ein Scherz und ich distanziere mich von meinen Äusserungen" und laut ausrufen: "BANKÜBERFALL, GELD HER!" Ich kann schon, aber es ändert nichts daran, dass ich mit einem anderen Teil meiner Äusserungen einen entsprechenden Kontext entwerfe, der verbindlich werden kann. 

Wenn ich zu einer anderen Seite verlinke, und dort geschieht etwas unrechtes, und ich habe davon gewusst, befreit mich so ein Haftungsausschluß nicht davon. Andererseits kann ich nicht ständig unterrichtet sein, was auf anderen Seiten geschieht. Wenn man auf seinen Seiten über 200 Links angebracht hat, kann man sie nicht regelmässig überprüfen. Das wäre unzumutbar. Man hat schon genug zu tun mit dem Aktualisieren der eigenen Seiten und sitzt nicht 12 Stunden am Tag vor dem Computer.

Wir sollten freilich nicht fahrlässig mit Links umgehen, sondern sie stets beschreiben, so dass deutlich wird, was wir uns dabei gedacht haben

Kein Richter könnte hellsehen, aber er kann sehen, was wir sind und tun, wenn wir ehrlich davon künden, indem wir unmissverständliche Zeichen setzen. 

Links zu weiteren Informationen

Lies auch mal auf den folgenden beiden Seiten, dadurch kannst Du dir eine Ansicht über den Sinn oder Unsinn von gewissen Angaben oder Haftungsausschlüßen bilden, oder welche Unklarheit offensichtlich über die Links besteht.

Eine Webseite über Jugendschutz formuliert die Verantwortung über Hyperlinks vor allem in dem Aspekt, ob der Linksetzer von rechtswidrigen Vorgängen oder Inhalten auf der verlinkten Seite weiss. Tut er das, kann das Gesetz ihn wegen einer Teilnahme an einem rechtswidrigen Inhalt belangen. Auch dort werden pauschale Haftungsausschlüße nicht als empfehlenswert beschrieben: http://www.fsm.de/de/Verantwortung_Hyperlinks

Hier einige Fall-Beispiele aus der Rechtsprechung: http://www.internet4jurists.at/link/urt_de01.htm

Ein aufschlussreicher Artikel: Was der Hyperlink nicht mit dem Urheberrecht zu tun hat von Franz Schmidbauer. Dort kommt der Autor zum Wesen des Internets, und differenziert gewisse Standpunkte, auch um gewisse Vorurteile kritisch zu hinterfragen. Der Autor schreibt an anderer Stelle auch, dass das Internet rechtlich nur beurteilen  kann, der das Wesen und die Grundzüge des Internets auch versteht. Das sehe ich auch so.

Ein Aufsatz von Thomas Stadler zu Hyperlinks und der Verantwortlichkeit des Linksetzers: http://www.jurpc.de/aufsatz/20030002.htm.
Der Autor schildert ziemlich ausführlich die gegebene Problematik, in der es um die Auslegung und Interpretation des Wesens von Links in juristischen Sinne geht.In diesem Aufsatz wird auch der strittige Punkt von Verkehrssicherheitspflichten erwähnt.

Meiner Meinung nach ist genau dies auch das Problem, da unklar ist, ob das Verkehren im Internet über den Kontext läuft, den man selbst entwirft, wodurch gedankliche und geistige Wirklichkeiten erzeugt werden, die den eigentlichen Verkehr (von Informationen) bedeuten. 

Denn wenn ich als Seitenanbieter innerhalb meines eigenen Kontextes die Möglichkeit schaffe, dass ein gesetzter Link zu einer anderen Seite weiterführen kann (nicht soll!), wird auch verständlich, warum eine wissenschaftliche Forschungsarbeit zur Veranschaulichung auch zu solchen Seiten verlinken kann, die rechtswidrigen Inhalt anbieten mögen. Die Informationen auf dieser anderen Seite werden nicht zu eigen gemacht, auch nicht zum Thema. Sondern sie berühren das Thema, das man selbst auf den eigenen Seiten entwirft. Und ob man sich etwas zu eigen macht oder zum Thema, ergibt sich ausschliesslich durch das, was man an Wirklichkeiten in geistiger, also inhaltsvoller Art erzeugt - und zwar auf den eigenen Seiten. So interpretiere ich die mögliche Linksetzung.  Der mögliche Verkehr zwischen Seiten entsteht auf einer geistigen Ebene in Form einer Spur, die der Nutzer anhand der Verleitungen auf seinen eigenen Seiten erzeugt - und der Link führt von den eigenen Seiten zwar weiter, aber damit verliert sich auch der Bezug zur alten Seite. Es wäre zu erwägen, dass der Besucher meiner Seiten eine Motivation verfolgt, die entgegen meinen eigenen stehen kann. Daraus könnte man eine Verantwortung ableiten, insofern ich bestehende Motivationen stütze - aber dann würde ich mit dem, was ich auf meinen Seiten bereits schreibe , ja schon belangt werden können, wenn ich zB strafbare Inhalte auf anderen Seiten befürworte. Einem Link zu setzen, kann aber noch nicht davon zeugen, was ich mir dabei gedacht habe, sondern zeugen kann davon nur, was ich sonst noch dazu sage. 

Es kann für mich keine Rede davon sein, dass der Linksetzende einen Nutzer, der einen Link folgt, davon überzeugen will, die Inhalte auf der verlinkten Seite zu teilen oder dem Inhalt dort vorbehaltlos zuzustimmen. Mit einem Link ist weder Zustimmung noch Ablehnung, weder Absicht noch Interesse angezeigt. Es sagt überhaupt nichts aus, dass ich zu www.bundestag.de verlinke. Damit kann ich alles mögliche verbinden: Ablehnung, Staunen oder sogar nichts. 
Was ein Link bedeutet, wird erst über den Kontext erzeugt, den ich auf der jeweiligen Seite, wo verlinkt wird, zum Link hinzu schreibe.
Nur durch Interpretation wird der Betrachter dazu kommen, sich einen Reim davon zu machen, warum ich wohl zum Bundestag verlinke. Die mögliche Interpretation ohne klaren Kontext ist ja fast schon metaphysisch, wenn ich keine eindeutigen Worte schreibe. Ich gehe in diesem Fall mal davon aus, dass auf der Seite des deutschen Bundestages keine rechtswidrigen oder menschen- oder völkerverachtenden Inhalte angeboten werden.

Siehe zu dem Thema auch den Wikipedia Artikel zu Haftung von Hyperlinks:  http://de.wikipedia.org/wiki/Haftung Hyperlinks

Bald kann man sich des Eindrucks nicht erwehren: Alles, was sie "linken", kann gegen Sie verwendet werden. Dieser Eindruck ist fatal, und taugt aber nicht, sich mehr daraus zu machen, als bloße Ironie.

Man erzeugt keinen Kontext auf anderen Seiten, sondern nur auf seinen eigenen.

Für ein nutzerfreundliches Internet ist das Beachten des Kontextes und kurze Beschreibungen eines Links zudem besser geeignet - als wenn pauschale Haftungsausschlüße bei der Rechtssprechung irgendeine Geltung hätten.

Ich glaube, dass diese Fälle aus dem Justizalltag auch gelegentlich hoch überbewertet werden, weil man sie wieder und wieder zitiert und sie als Referenzen für das gültige Verhalten ansieht.
Auch ist es so, dass die meisten Fälle, in denen die Verantwortung des Links juristisch zum heiklen Thema gemacht  wurde, schon einige Zeit zurück zu liegen scheinen - und vielleicht können wir hoffen, dass die Zukunft des Internets nicht mehr bedeutet, dass juristisch gesehen Äppel mit Tomaten verwechselt werden.

Frames

Links auf andere Seiten innerhalb von eigenen Frames immer mit target="_top" definieren, damit fremde Seiten nicht mit dem eigenen Angebot gleich gestellt werden, also nicht in den eigenen Framebereich geladen werden und so als Teil des eigenen Kontextes aufgefasst werden könnten. Vor allem dem jeweiligen anderen Seiteninhaber wird das nicht gefallen können, wenn seine Seite als Teil unserer Seite verlinkt wird.

Framebrechen verhindern

Es stört, wenn einzelne Frames unabhängig von ihrem übergeordneten Frameset aufgerufen werden können.  Manchmal kann das ein Link sein, von anderen gesetzt, oder aber durch Suchmaschinen gelangt man zu einem einzelnen Frame. Um eine einzelne Seite eines Framesets, die man zB mit einer Suchmaschine isoliert auffinden kann, so zu manipulieren, dass diese Seite automatisch das ganze Frame anzeigt, so wie es in unseren Absichten ist, kann man ein javascript einfügen. 

Das javascript kann am kürzesten wie unten abgebildet aussehen. Dieses Skript muss im <head>-Bereich stehen (am besten direkt nach dem <head>-tag). Was grün gekennzeichnet ist, enthält den Link zu dem übergeordneten Frameset. 

Mit diesem javascript wird erzwungen, dass die Seite, die als frame aufgerufen wird, das ganze übergeordnete Frameset nachladen tut. Das Skript wird aktiviert, sozusagen falls man von ausserhalb der eigenen Domain kommt.

<script type="text/javascript" language="javascript">
if (parent.location.href == self.location.href) {window.location.href = 'http://www.deine-domain.be/seite .html';}
</script>

[Download des Skripts]

Fazit

Es kommt meiner Meinung nach ganz besonders auf den Kontext an, den man auf seinen eigenen Seiten erzeugt, wo der Link gesetzt wird. Wie gesagt, ganz besonders sollte man darauf achten: immer (s)einen Kontext beachten und erzeugen, wenn man einen Link setzt. Der Kontext, also beschreibende Begleittext oder die einzelne Webseite im Ganzen, soll ausdrücken, was man sich "gedacht hat" den Link zu setzen.

Wohl oder übel muss man daran denken, dass man zu bestimmten Seiten, die es geben könnte, Vorsicht walten lassen sollte, und vielleicht innerhalb des eigenen beschreibenden Textes gewisse Aussagen macht, die die eigenen Anliegen klar stellen.

Generell könnte man in einigen Fällen mit Samthandschuhen an die Sache herangehen und den Kontext im Auge behalten.

Wenn man dies tut, legt man Links auf Dauer an, und kann sich in der Regel auch sicher sein, dass sich auf der anderen Seite nichts derart verändert, dass der eigenen Kontext plötzlich in einem anderen Licht erscheint. Das erfordert eine ungefähre Einschätzung der Intentionen der anderen Seite einerseits und ein klarer ausformulierter Kontext auf der eigenen.

Jedem sollte klar sein, dass mit der Änderung der Anfangs-Adresszeile und damit dem Wechsel der Domain (was oft auch mit Änderung des Layout und Designs einher geht) der Verantwortungsbereich der Webseiten verlassen wird und ein neuer betreten wird.

Damit ändert sich alles. Das zu wissen, dass die Adresszeile des Browsers diese grundlegende Information gewährt, sollte als "Fahr-Tüchtigkeit" angesehen werden.
Wer ins Internet geht, um zu surfen, dem muss man unterstellen, dass er die Grundlagen des Internets auch kennt.

Zusätzliche Anmerkungen:
Eine symbolische Entsprechung von delegierter Verantwortung findet man zwischen Hyperlinks und traffic

Leider ist es ja so, dass die Traffic, die im Internetverkehr verursacht wird, nicht von denen bezahlt werden muss, die diese Traffic als Surfer verursachen, sondern von dem, der diese Traffic ermöglicht. Ich hätte solche Strukturen im Kapitalismus jedenfalls nicht erwartet. Aber auch wenn dies kommunistisch sein sollte, gefällt es mir nicht. Ich sollte nur dafür zahlen, was ICH verursache.
Hier steckt also im Ganzen ein Wurm drin, der sich anscheinend auch auf die Justiz und ihre Urteile zu erstrecken schien - vielleicht kann sich die Justiz unbewusst nicht auf eine klare Linie beziehen , weil die Verhältnisse des Internets schon im Kern durcheinander geworfen sind oder unverhältnismässig sind.
Dass es diese frappierende Entsprechung oder Ähnlichkeit dieser zwei Angelegenheiten gibt, ist womöglich nichts weiter als ein Zufall - man mag glauben oder nicht, dass das Unterste (wie Verantwortung in der Struktur erzeugt ist, bei der Handhabung der traffic nämlich) definiert, wie das Oberste zu sein hat, wie also Justiz zu ihrer Anschauung über das Internet und Verantwortung von Links kommt.

Übrigens: Wer nun meine, man könne jetzt doch nicht alles verändern, und wenn ich die Traffic selber zahlen muss, dann wird das Surfen und der DSL-Anschluß teurer und vielleicht unbezahlbar - dem halte ich entgegen, dass die Strukturen, wie sie jetzt sind, natürlich nicht veranschaulichen, wie die Strukturen und Handhabungen auch sein können, weil sich dann vieles zwangsläufig ändern müsste. Weil dann auch vieles anders beschaffen sein müsste. Dass man aber selber für seinen Verkehr aufkommt, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Aber sie wird nicht real umgesetzt und es ist also nichts mehr selbstverständlich.

Der DSL-Anschluß könnte zB wegfallen als Gebühr, weil die Anbieter des DSL-Services durch die Traffic mit verdienen, die sie mit den Domain-Anbietern teilen, was gleichzeitig bedeuten könnte, dass die traffic für die Domainanbieter billiger wird (bisher delegieren die Domain-Anbieter die Kosten der traffic an den Seiteninhaber auf dieser Domain). Jeder Nutzer des Internets zahlt dann in etwa maximal einen Betrag der dem entspricht, was eine heute gängige DSL-Leitung an Grundgebühren insgesamt verursacht. Der statistische Normalverbraucher definiert mit seinem Surfverhalten den freien Bereich an Gigabyte, das er an traffic verursacht. Wer dann viel mehr surft, bezahlt jenen geringen 1 Euro Bereiche für 1 GB, den bis jetzt der Seiteninhaber zahlen muss. Für etwas, was er gar nicht zu verantworten hat! Er ist es nicht, der als Nutzer auf die Seite kommt und die Webseite als traffic erzeugt. Der Seiteninhaber verantwortet nur, dass man überhaupt auf die Seite kommen kann. Der Seiteninhaber verantwortet die Qualität und den Inhalt, nicht aber die Quantität und das, was ein anderer dort tut. Es ist nicht meine Verantwortung, wieviel die Seite genutzt wird, es ist nur, dass ich diese Seite hergestellt habe, und durch Publizierung zum Teil des Internets gemacht habe. Es wäre ja eine schöne Welt, wenn der Verleger dafür zahlen muss, wenn ich seine Zeitschrift bekommen und lesen möchte (von kaufen könnte man dann nicht mehr reden)!  

Ich als Seiteninhaber erzeuge ja keinen traffic! Ich stelle nur die Möglichkeit zur Verfügung. Nutzen tun das andere. Auf diese Weise müsste ein Homepage mit dazugehörender Domain nur noch das kosten, wenn die traffic an Kosten wegfällt. Andererseits zahlt er denselben Betrag wahrscheinlich auch durch sein eigenes Surfverhalten. Letztlich dürften die Kosten und Ausgaben dieselben bleiben. Nur geht es ums Prinzip. Ausserdem kann eine viel besuchte Seite  viele Kosten verursachen, und die Srafe dafür ist die hohe traffic. Das ist kaum zu rechtfertigen. Andererseits würde dann auch der Zwang zur Werbung weg fallen bei einigen. Diese Werbung, wie sie in Bannern auf den Seiten steht,  macht das Internet langsamer.

In diesem Tatbestand - wie es momentan "eingerichtet" ist -  kann man eine symbolische Entsprechung zu jener juristisch ungeklärten Handhabung der Links erkennen.
Diese Handhabung wird aber von oben entschieden, von denen, die darüber befinden, was sein soll, und was nicht. Von den Kartellbehörden, Politik und letztlich auch der Verfassung.

Januar 2009
Stefan Arens